Klimaschutz- und Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg


Als gemeinnützige Organisation sind wir Ansprechpartner für Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen aus den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis. Unser Team berät Sie neutral und umfassend zu den Themen Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Aktuelles
Das könnte Sie interessieren / häufig gestellte Fragen
Eine Wärmepumpe funktioniert besonders effizient, wenn das Gebäude eine gute Gebäudehülle sowie große Heizkörper o. Fußbodenheizung aufweist.
Der U-Wert der Außenwände und des Dachs dient hier als Richtwert – je kleiner der Wert, desto besser.
Eine Wärmepumpe kann u. a. eine (bestehende) Gasheizung unterstützen.
Die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ist hier sinnvoll.
Auch durch Einbau eines Stromspeichers kann die PV-Anlage in den kalten Wintermonaten nur einen Teil des erforderlichen Strombedarfs der Wärmepumpe für die Beheizung bereitstellen.
Die Förderbedingungen der einzelnen Maßnahmen können sich kurzfristig ändern.
Aktuelle Informationen finden Sie online beim BAFA und der KfW.
- Neubauten
„Effizienzhaus – Stufe 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse -> Förderung über KfW - Altbauten
Energetische Sanierungsmaßnahmen (z.B. Fassadendämmung, Erneuerung der Fenster/Haustür, sommerlicher Wärmeschutz) Förderung über BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude) - Heizungstausch
Austausch einer bestehenden Heizung durch eine effizientere und umweltschonendere Anlage Förderung über BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Beim Einbau einer neuen Heizung muss gemäß EWärmeG der Nachweis über den Einsatz von 15% erneuerbarer Energien erbracht werden.
Diesen Nachweis können Sie von Ihrem Heizungsbauer o. Kaminfeger erhalten.
Bei der Verwendung von fossilen Brennstoffen (Öl, Erdgas) ist die Erfüllung des Gesetzes durch bestimmte Ersatzmaßnahmen möglich (z.B. Bioöl, Biogas, Photovoltaik-Anlage, Solarthermie-Anlage)
Um mehr selbsterzeugten Strom nutzen zu können, empfiehlt sich oftmals ein Batteriespeicher.
Für die Installation einer Photovoltaikanlage und/oder eines Batteriespeichers gibt es derzeit keine Förderung.
Anlagen, deren Verträge zur Einspeisevergütung auslaufen, dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch zu den aktuellen Bedingungen der jeweiligen Energieversorger.
Der Einsatz eines Heizstabes zur Warmwassererzeugung ist in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich und deshalb nicht zu empfehlen. Es gibt deutlich effizientere Möglichkeiten der Wärmegewinnung (z.B. eine Wärmepumpe).
Die PV-Pflicht gilt seit 01.05.2022 für alle Neubauten.
Ab 01.01.2023 gilt diese auch für Dachsanierungen.
Die geforderte Größe der PV-Anlage ist von der Dachfläche abhängig und beträgt in der Regel ca. 60%.
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Hier finden Sie wichtige Informationen für verschiedene Gruppen.


Wir sind eine gemeinnützige Organisation.
Wir helfen Privatpersonen, Städten und Firmen.
Wir kommen aus den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar.
Unser Team berät Sie zu diesen Themen:
- Energie sparen
- Strom aus Sonne, Wind oder Wasser
- Material besser nutzen
- Klima schützen
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Strom sparen
Schalten Sie das Licht aus, wenn Sie nicht im Raum sind.
Gute Lampen gehen nicht kaputt, wenn man sie oft einschaltet und ausschaltet.
Häufige Fragen und Antworten
Eine Wärmepumpe braucht wenig Energie, wenn das Haus gut gedämmt ist.
Gut ist zum Beispiel:
- gute Dämmung an Wänden und Dach
- große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung
Die Wärmepumpe kann eine alte Gas-Heizung unterstützen.
Gut ist auch eine Solaranlage auf dem Dach.
Ein Stromspeicher hilft dabei. Aber im Winter reicht der Strom oft nicht ganz aus.
Neue Infos gibt es im Internet.
Zum Beispiel bei der Bundes-Förderung für Energie (BAFA).
Oder bei der Förder-Bank KfW.
- Neues Haus bauen:
Es gibt Förder-Geld, wenn das Haus wenig Energie braucht und gut für die Umwelt ist. - Altes Haus verbessern:
Es gibt Förder-Geld. Zum Beispiel für neue Dämmung, neue Fenster oder Schutz gegen Hitze im Sommer. - Heizung austauschen:
Es gibt Förder-Geld. Zum Beispiel für eine neue, sparsame Heizung.
Beim Einbau einer neuen Heizung gilt ein Gesetz in Baden-Württemberg.
Es heißt: Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Die neue Heizung muss mindestens 15 Prozent erneuerbare Energie nutzen.
Ein Fachmann muss das bestätigen. Zum Beispiel ein Heizungsbauer oder ein Schornsteinfeger.
Bei Heizungen mit Öl oder Erdgas sind auch andere Lösungen erlaubt.
Zum Beispiel: Bio-Öl, Biogas, eine Solaranlage oder eine Anlage für Solar-Wärme.
Ein Batteriespeicher hilft, mehr Strom aus der eigenen Solaranlage zu nutzen.
Im Moment gibt es kein Förder-Geld für neue Solaranlagen oder Batteriespeicher.
Auch alte Anlagen dürfen weiter laufen.
Das gilt, wenn der Vertrag zur Einspeisung endet.
Dann gelten die Regeln vom Strom-Anbieter.
Ein Heizstab macht warmes Wasser mit Strom von der Solaranlage.
Das geht einfach, braucht aber viel Strom.
Darum ist ein Heizstab meistens keine gute Lösung.
Eine Wärmepumpe ist oft viel sparsamer.
Seit dem 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Pflicht für Solaranlagen.
Diese Pflicht gilt bei neuen Gebäuden.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt sie auch bei neuen Dächern.
Die Solaranlage muss meistens etwa 60 Prozent vom Dach bedecken.