Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es ein Gesetz für mehr Klimaschutz.
Es heißt: Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Es gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Was bedeutet das Gesetz?
Wenn Sie Ihre Heizung austauschen, müssen Sie einen Teil der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Zum Beispiel mit Sonnenenergie oder Holz.
Das gilt für neue Heizungen ab dem 1. Juli 2015.
Sie haben 18 Monate Zeit, um diese Pflicht zu erfüllen.
Wie können Sie die Pflicht erfüllen?
Es gibt viele Möglichkeiten.
Sie können eine Maßnahme wählen oder mehrere Maßnahmen kombinieren.
Mögliche Maßnahmen für Wohngebäude:
- Solarenergie für warmes Wasser
- Holzheizung
- Wärmepumpe
- Biogas oder Bioöl
- Bessere Dämmung des Hauses
- Strom und Wärme zusammen erzeugen (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Photovoltaik-Anlage
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Rückgewinnung von Wärme aus der Lüftung
Mögliche Maßnahmen für Nichtwohngebäude:
- Wie bei Wohngebäuden: Solar, Holz, Wärmepumpe, Biogas usw.
- Weitere technische Lösungen sind möglich
Wichtig:
Die Maßnahmen bringen je nach Art unterschiedlich viel.
Manche zählen mit 5 %, andere mit 10 % oder 15 %.
Sie müssen insgesamt auf 15 % kommen.
Fragen Sie am besten Ihre Stadt oder Gemeinde, welche Kombination passt.
Fragen?
Die unteren Baubehörden helfen Ihnen weiter.
Abkürzungen im Gesetz (einfach erklärt):
- EE: Erneuerbare Energien
- EnEV: Regeln für energiesparendes Bauen
- EZFH: Ein- oder Zweifamilienhaus
- JAZ: Zahl für die Effizienz von Wärmepumpen
- JHZ: Zahl für Heizungen mit Brennstoff
- MFH: Mehrfamilienhaus
- Nfl: Fläche von Nichtwohngebäuden
- VG: Erklärung für bestimmte Flächen im Haus
- WEB: Energiebedarf eines Gebäudes
- Wfl: Wohnfläche
Hinweis: Die Angaben sind aus dem Jahr 2016.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg