Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Reguläre Sprache

Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite klea-sbh.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2025 überprüft.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    „Einfache Sprache“ – zur Darstellung unserer Inhalte sind bestimmte Fachliche Begriffe und Formulierungen unumgänglich weshalb hier in bestimmten Bereichen des Blogs „Aktuelles“ die Richtlinien zur „Einfachen Sprache“ nicht eingehalten werden können.
  2. Unvereinbarkeit mit § 12 Absatz 6 L-BGG „Unverhältnissmäßige Belastung“: Auf unserer aktuellen Startseite sind 2 Inhaltselemente noch nicht vollständig barrierefrei angepasst. Es handelt sich um den Abschnitt „Aktuelles“ als auch „Ansprechpartner“. Hier ist ein eigener Umbau der genutzten Widgets unzumutbar. Wir arbeiten in des daran dies mit den Entwicklern der genutzten Widgets innerhalb Q3 / 2025 zu realisieren. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH
Königstraße 2
78532 Tuttlingen 

Vertreten durch:
Tobias Bacher

5. Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Einfache Sprache

Die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH möchte, dass alle Menschen ihre Internet-Seite gut benutzen können. Auch Menschen mit Behinderungen.

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: klea-sbh.de

1. Wie gut ist die Internet-Seite barrierefrei?

Die Internet-Seite ist vollständig barrierefrei. Das bedeutet: Alle wichtigen Regeln für Barrierefreiheit werden eingehalten.

2. Wann wurde diese Erklärung geschrieben?

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 geschrieben.
Am 08.07.2025 wurde sie überprüft.

3. Inhalte, die nicht barrierefrei sind

Zurzeit gibt es keine Inhalte, die nicht barrierefrei sind.

4. Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben, können Sie uns schreiben oder anrufen:

Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH
Königstraße 2
78532 Tuttlingen

Vertretung: Tobias Bacher

5. Schlichtungsverfahren (wenn es Probleme gibt)

Wenn wir Ihre Anfrage nicht oder nicht gut beantworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle vom Land Baden-Württemberg wenden. Diese Stelle hilft, Streit zu lösen.

Kontakt zur Schlichtungsstelle:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.

Außerdem gibt es ein Recht für Verbände, vor Gericht zu klagen. Das steht im Gesetz (§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG).