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Förderung für Wärmepumpen

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Die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen des Heizungstauschs ist weiterhin attraktiv, mit einer Basisförderung von 30% und zusätzlichen Bonis, die bis zu 70% Zuschuss möglich machen. Die Förderung erfolgt nun über die KfW und nicht mehr über das BAFA. 

Details zur Förderung:

  • Basisförderung: 30% der förderfähigen Kosten. 
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich 20% für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen. Dieser Bonus wird ab 2029 schrittweise reduziert. 
  • Einkommensbonus: 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. 
  • Effizienzbonus: 5% für besonders effiziente Wärmepumpen mit bestimmten Wärmequellen oder Kältemitteln. 
  • Höchstfördersatz: 70% bei privater Nutzung eines Eigenheims. 
  • Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 Euro Investitionskosten. 
  • Antragstellung: Online bei der KfW. 
  • BAFA: Das BAFA fördert weiterhin Maßnahmen zur Heizungsoptimierung und führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen. 
  • Zusätzliche Förderung: Die KfW bietet auch zinsgünstige Kredite an, die mit der Förderzuschuss kombiniert werden können.

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Mehr Informationen

Fördervoraussetzungen

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Gebäudebestand
  • Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
  • Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen) Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen) Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
    • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8 Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0 Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
    • Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25 Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3 Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Anpassung der Heizkurve an das entsprechende Gebäude
  • Bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung muss eine verschuldensunabhängige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma nach DVGW zertifiziert sein.
Gas-Hybrid
  • Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETA S) muss mindestens 92 % bei Nennlast erreichen (Herstellernachweis).
  • Die verschiedenen Wärmeerzeuger müssen über eine gemeinsame oder übergeordnete Regelung betrieben werden.
  • Die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des Gebäudes betragen. Die Gebäudeheizlast ist bevorzugt nach EN 12831 zu ermitteln, alternativ sind auch überschlägige Heizlastermittlungen auf der Basis der EN 12831 zulässig (z. B. Online-Rechner, diese sollten an die EN 12831 angelehnt sein). Bei solarthermischen Anlagen wird eine Kollektorleistung von 635 W/m² Bruttokollektorfläche zugrunde gelegt zur Ermittlung der 25 % Heizlast. Bei Wärmepumpen ist die Heizleistung bei der jeweiligen Normaußentemperatur und einer Vorlauftemperatur von 35 °C anzusetzen. Der Wert kann den technischen Unterlagen der Hersteller entnommen werden.
  • Bei Solarthermie als regenerativen Wärmeerzeuger, muss die Solarthermieanlage (zur Raumheizungsunterstützung) förderfähig nach diesen Richtlinien sein. Biomasse- und Wärmepumpenanlagen müssen durch ein akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein.
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Die Gas-Hybridheizung ist nur im Gebäudebestand förderfähig.

Der regenerative Wärmeerzeuger (Solarthermieanlage, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage) darf bereits vorhanden sein oder muss mit der Gas-Brennwertanlage installiert werden.

Biomasse

Stückholz | Pellets | Hackschnitzel

Biomasseanlagen für die thermische Nutzung müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Bestimmung für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
  • Einhaltung der folgenden Emissionsgrenzwerte:
    • Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
    • Staubförmige Emissionen: 15 mg/m3 (Scheitholz-Anlagen). 20 mg/m3 (alle anderen Anlagen)
  • Kesselwirkungsgrad muss mindestens 89 % betragen. Bei Pelletöfen mit Wassertasche muss der feuerungstechnische Wirkungsgrad mindestens
    90 % betragen.
  • Pufferspeicher-Nachweis: Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW. Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage

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Gesetzliche Grundlagen

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So bekommen Sie Geld vom Staat

Wenn du deine alte Heizung austauschst, kannst du Geld vom Staat bekommen.
Diese Hilfe nennt man Förderung.
Sie wird jetzt von der KfW bezahlt – nicht mehr vom BAFA.

So viel Geld gibt es
  • 30 % Basis-Förderung:
    Du bekommst 30 % von den Kosten geschenkt.

  • 20 % Klima-Bonus:
    Wenn du eine alte Heizung austauschst (Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung älter als 20 Jahre), bekommst du 20 % extra.
    ->> Ab dem Jahr 2029 wird dieser Bonus langsam kleiner.

  • 30 % Einkommens-Bonus:
    Wenn du wenig verdienst (bis 40.000 Euro pro Jahr zu versteuern), bekommst du 30 % extra.

  • 5 % Effizienz-Bonus:
    Wenn deine neue Wärmepumpe besonders sparsam ist oder ein gutes Kältemittel benutzt, bekommst du 5 % extra.

  • Maximal 70 % Förderung:
    Du kannst also höchstens 70 % der Kosten geschenkt bekommen, wenn du in deinem eigenen Haus wohnst.

Weitere Infos
  • Höchste Kosten, die gefördert werden: 30.000 Euro.

  • Wo beantragen?
    Den Antrag stellst du online bei der KfW.

  • BAFA:
    Das BAFA bezahlt weiterhin Geld für Heizungs-Optimierung
    und führt eine Liste mit erlaubten Wärmepumpen.

  • Zusätzliche Hilfe:
    Die KfW kann dir auch einen günstigen Kredit geben,
    zusätzlich zur Förderung.

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Mehr Informationen

So bekommen Sie Geld vom Staat

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Gebäudebestand

Gebäudebestand heißt: Es geht um alte Häuser oder alte Gebäude.

Für diese Gebäude gibt es Regeln. Nur dann bekommen Sie Geld vom Staat.

  • Sie müssen einen Zähler einbauen. Der Zähler misst die Wärme. Das nennt man: Wärme-Mengen-Zähler.
  • Bei Wärmepumpen mit Strom brauchen Sie auch einen Strom-Zähler.
  • Bei Wärmepumpen mit Gas brauchen Sie auch einen Gas-Zähler.
  • Die Wärmepumpe muss gut arbeiten. Dafür gibt es feste Zahlen. Diese Zahlen heißen: Jahres-Arbeits-Zahlen.
  • Die Zahlen sind:
    • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Wohnhäusern: 3,8
    • Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe in anderen Gebäuden: 4,0
    • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 3,5
    • Gas-Wärmepumpe in Wohnhäusern: 1,25
    • Gas-Wärmepumpe in anderen Gebäuden: 1,3
  • Die Heizung muss richtig eingestellt sein. Fachleute prüfen das. Das nennt man: hydraulischer Abgleich.
  • Manche Wärmepumpen brauchen ein neues Loch in der Erde. Das nennt man: Erdsonden-Bohrung. Dafür brauchen Sie eine besondere Versicherung. Und die Bohr-Firma braucht eine Erlaubnis vom DVGW.
Gas-Hybrid

Gas-Hybrid bedeutet: Die Heizung nutzt Gas und eine zweite Wärme-Quelle.
Zum Beispiel Sonnen-Energie, Holz oder eine Wärmepumpe.
Beide Teile arbeiten zusammen.

Gas-Hybrid-Heizungen bekommen nur Geld im Gebäudebestand.
Das heißt: Nur bei alten Häusern oder Gebäuden.

Der zweite Wärme-Erzeuger darf schon eingebaut sein.
Oder er wird zusammen mit der Gas-Heizung eingebaut.

  • Die Heizung muss sehr gut arbeiten. Sie muss 92 Prozent oder mehr schaffen. Das zeigt ein Nachweis vom Hersteller.
  • Alle Teile der Heizung müssen zusammen gesteuert werden. Dafür gibt es eine gemeinsame Regelung.
  • Die umweltfreundliche Wärme muss mindestens 25 Prozent vom Wärme-Bedarf im Haus decken.
  • Die Werte zum Wärme-Bedarf kommen am besten aus einer genauen Berechnung nach EN 12831. Es geht auch mit einem guten Online-Rechner.
  • Bei Solar-Anlagen zählt die Kollektor-Leistung. Das sind 635 Watt pro Quadratmeter Fläche.
  • Bei Wärmepumpen zählt die Leistung bei 35 Grad Vorlauf und normaler Außen-Temperatur. Die Zahlen finden Sie in den Unterlagen vom Hersteller.
  • Solar-Anlagen müssen förderfähig sein. Das heißt: Sie müssen zu den Regeln passen.
  • Holz-Heizungen und Wärmepumpen müssen von einer Prüfstelle getestet sein.
  • Die Heizung muss gut eingestellt sein. Das nennt man: hydraulischer Abgleich.
Biomasse

Biomasse bedeutet: Heizen mit Holz oder Pflanzen.
Zum Beispiel mit Stückholz, Pellets oder Hackschnitzeln.

Sie bekommen Geld für Biomasse-Heizungen.
Aber nur, wenn die Anlage bestimmte Regeln einhält.

  • Die Heizung muss mindestens 5 Kilowatt Wärme-Leistung bringen.
  • Sie darf nur sauberes, natürliches Holz verbrennen.
    Das steht so im Gesetz (1. BImSchV).
  • Die Heizung darf nur wenig Schmutz ausstoßen.
    Das nennt man: Emissionen. Die Werte sind:
    • Kohlenmonoxid: höchstens 200 mg pro Kubikmeter bei voller Leistung
    • Bei Teillast: höchstens 250 mg (nur bei bestimmten Brennstoffen)
    • Staub: höchstens 15 mg bei Scheitholz, höchstens 20 mg bei anderen Anlagen
  • Die Heizung muss gut arbeiten.
    Der Wirkungsgrad muss bei Kesseln mindestens 89 Prozent sein.
    Bei Pellet-Öfen mit Wasser-Teil mindestens 90 Prozent.
  • Sie brauchen einen Speicher für warmes Wasser.
    Der Speicher muss groß genug sein:
    • Bei Hackschnitzel-Kesseln: 30 Liter pro Kilowatt
    • Bei Holzvergaser-Kesseln: 55 Liter pro Kilowatt
  • Die Heizung muss gut eingestellt sein.
    Das nennt man: hydraulischer Abgleich.

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