Info vom Umweltministerium Baden-Württemberg
Dieses Gesetz heißt: Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Es gilt für Wohngebäude, die vor dem 1. April 2008 gebaut wurden.
Das Ziel ist: weniger Öl und Gas nutzen. Stattdessen erneuerbare Energie.
Was bedeutet das Gesetz?
Wer seine Heizung ab dem 1. Januar 2010 austauscht, muss:
- mindestens 10 % der Wärme mit erneuerbarer Energie erzeugen
Was zählt als erneuerbare Energie?
- Sonnenwärme (Solarthermie)
- Erdwärme (Geothermie)
- Biomasse (z. B. Holz, Biogas, Bioöl)
- Wärmepumpe (auch mit Abwärme)
Was kann man tun, um das Gesetz zu erfüllen?
Zum Beispiel:
- eine Solaranlage aufs Dach bauen
- eine Wärmepumpe einbauen
- mit Pellets oder Holz heizen
- eine Heizung mit Biogas oder Bioöl betreiben
- einen Ofen nutzen, der große Teile der Wohnung beheizt
Was ist erlaubt, wenn man keine erneuerbare Energie nutzt?
Dann kann man auch:
- die Dämmung verbessern, z. B. am Dach oder an den Wänden
- den Wärmeverlust des ganzen Hauses verringern
- ein Blockheizkraftwerk nutzen (macht Wärme und Strom zugleich)
- sich an ein Wärmenetz anschließen
- eine große Solaranlage (Photovoltaik) aufs Dach setzen
Gibt es Ausnahmen?
Ja, zum Beispiel:
- wenn keine Solaranlage aufs Dach passt
- wenn schon eine passende Anlage vorhanden ist (vor 2008)
- wenn es zu teuer oder technisch nicht möglich ist (mit Antrag)
Was muss man nachweisen?
Sie brauchen eine Bestätigung, dass Sie die Pflicht erfüllt haben.
Die Bestätigung darf ausstellen:
- ein Fachbetrieb (z. B. Handwerker oder Schornsteinfeger)
- oder Ihr Energieversorger
Den Nachweis müssen Sie meist 3 Monate nach dem Heizungstausch bei der Baubehörde abgeben.
Weitere Infos und Formulare gibt es bei der unteren Baurechtsbehörde oder auf:
www.um.baden-wuerttemberg.de