Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

Suche

Info vom Umweltministerium Baden-Württemberg

Dieses Gesetz heißt: Erneuerbare-Wärme-Gesetz.

Es gilt für Wohngebäude, die vor dem 1. April 2008 gebaut wurden.

Das Ziel ist: weniger Öl und Gas nutzen. Stattdessen erneuerbare Energie.

Was bedeutet das Gesetz?

Wer seine Heizung ab dem 1. Januar 2010 austauscht, muss:

  • mindestens 10 % der Wärme mit erneuerbarer Energie erzeugen

Was zählt als erneuerbare Energie?

  • Sonnenwärme (Solarthermie)
  • Erdwärme (Geothermie)
  • Biomasse (z. B. Holz, Biogas, Bioöl)
  • Wärmepumpe (auch mit Abwärme)

Was kann man tun, um das Gesetz zu erfüllen?

Zum Beispiel:

  • eine Solaranlage aufs Dach bauen
  • eine Wärmepumpe einbauen
  • mit Pellets oder Holz heizen
  • eine Heizung mit Biogas oder Bioöl betreiben
  • einen Ofen nutzen, der große Teile der Wohnung beheizt

Was ist erlaubt, wenn man keine erneuerbare Energie nutzt?

Dann kann man auch:

  • die Dämmung verbessern, z. B. am Dach oder an den Wänden
  • den Wärmeverlust des ganzen Hauses verringern
  • ein Blockheizkraftwerk nutzen (macht Wärme und Strom zugleich)
  • sich an ein Wärmenetz anschließen
  • eine große Solaranlage (Photovoltaik) aufs Dach setzen

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Beispiel:

  • wenn keine Solaranlage aufs Dach passt
  • wenn schon eine passende Anlage vorhanden ist (vor 2008)
  • wenn es zu teuer oder technisch nicht möglich ist (mit Antrag)

Was muss man nachweisen?

Sie brauchen eine Bestätigung, dass Sie die Pflicht erfüllt haben.

Die Bestätigung darf ausstellen:

  • ein Fachbetrieb (z. B. Handwerker oder Schornsteinfeger)
  • oder Ihr Energieversorger

Den Nachweis müssen Sie meist 3 Monate nach dem Heizungstausch bei der Baubehörde abgeben.

Weitere Infos und Formulare gibt es bei der unteren Baurechtsbehörde oder auf:
www.um.baden-wuerttemberg.de