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1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

Reguläre Sprache

Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Kurztitel: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, auch: Kleinfeuerungsanlagenverordnung) beschäftigt sich mit Feuerungsanlagen, ab einer Nennwärmeleistung von 4 kW, die nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchG fallen.

Die 1. BImSchV leistet einen wichtigen Beitrag, die – aufgrund der regelmäßig sehr niedrigen Ableithöhe – meist in unmittelbarer Nähe der Feuerungsanlage auftretenden Abgase zu vermindern. Ziel der Verordnung ist es auch, eine effizientere Energieverwendung zu fördern. Die am 3. Juli 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossene novellierte Verordnung regelt in erster Linie Emissionsgrenzwerte und die Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen für alle Brennstoffe. 

Sie sieht eine Erweiterung der Überprüfungspflicht und umfangreiche Auflagen für die Betreiber von Festbrennstoffheizungen vor.

Insbesondere werden Anpassungen an den verbesserten Stand der Technik der Emissionsminderung vorgegeben, Grenzwerte für bestehende und neu errichtete  Einzelraumfeuerungsanlagen für Staub und Kohlenmonoxid vorgeschrieben sowie Nachweise für deren Einhaltung geregelt, Übergangsfristen für Anlagen festgelegt, die die Grenzwerte nicht einhalten, ein Übergangsbetrieb von Altanlagen bis zu 15 Jahre wird festgelegt, Modalitäten für die Verbrennung von Getreide, das nicht als Lebensmittel verwendet werden kann, erstmals geregelt und für Betreiber von modernen Brennwertheizungsanlagen wiederkehrende Messungen der Abgasverluste verpflichtend geregelt.

Einfache Sprache

Es gibt ein Gesetz für kleine Heizungen.

Der Name ist: Verordnung über kleine Feuerungs-Anlagen.

Das ist die 1. Verordnung zum Bundes-Immissions-Schutz-Gesetz.

Viele nennen das kurz: Verordnung für Klein-Heizungen.

Das Gesetz gilt für kleine und mittlere Heizungen.

Diese Heizungen brauchen keine extra Erlaubnis.

Aber sie müssen sich an Regeln halten.

Die Heizungen dürfen nicht zu viele Abgase in die Luft pusten.

Abgase machen die Luft schmutzig.

Abgase sind schlecht für Menschen und Umwelt.

Das Gesetz hilft auch beim Energie-Sparen.

So braucht man weniger Heiz-Energie.

Fach-Leute prüfen, ob die Heizungen die Regeln einhalten.

Die Regeln gelten für alle Brenn-Stoffe.

Das Gesetz hat neue Regeln für feste Brennstoffe gemacht.

Feste Brennstoffe sind zum Beispiel Holz oder Pellets.

Heizungen mit festen Brennstoffen müssen jetzt öfter geprüft werden.

Die Betreiber müssen mehr Regeln beachten.

Es gibt neue Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid.

Diese Regeln gelten für alte und neue Einzel-Öfen im Wohnraum.

Die Betreiber müssen zeigen, dass ihre Anlage die Grenzwerte einhält.

Wenn die Anlage zu viele Abgase macht, gibt es eine Übergangszeit.

Diese Zeit kann bis zu 15 Jahre dauern.

Auch das Verbrennen von altem Getreide ist jetzt geregelt.

Das gilt für Getreide, das man nicht mehr essen kann.

Moderne Brennwert-Heizungen müssen regelmäßig geprüft werden.

Fachleute messen dann, wie viele Abgase die Heizung verliert.

Gesetzestext

1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)


Heizen mit Holz

Borschüre mit Informationen zu Grenzwerten und Vorschriften für Biomassefeuerungsanlagen und Öfen