Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH

Das novellierte Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) gilt seit dem 06. August 2025 und bringt verschiedene Änderungen mit sich. In einem Überblick stellt Ihnen unsere Rechtsreferentin Kathrina Baur aus dem Kompetenzzentrum Wärmewende die vorgenommenen Anpassungen im KlimaG BW vor und erläutert, was diese für Ihre Kommune bedeuten. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen für Unterstützungsangebote und haben die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
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