Rückerstattung für Wärmepumpen-Strom nach § 22 EnFG: Jetzt Fristen beachten
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe betreiben, können sich auch 2025 wieder einen Teil ihrer Stromkosten erstatten lassen. Grundlage dafür ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes





