Dem BMWK sind die Energieberatungsprogramme ein wichtiges Anliegen. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen setzen Anreize für mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien. Sie stoßen Sanierungen und Effizienzmaßnahmen an und helfen dabei, zukunftsfeste Sanierungsentscheidungen zu treffen. Es ist daher erfreulich, dass die Energieberatungsprogramme stark nachgefragt werden.
Um trotz sich verändernder haushaltspolitischer Rahmenbedingungen auch zukünftig allen interessierten Förderberechtigten eine geförderte Energieberatung und damit die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für ihr Zuhause ermöglichen zu können, sind Anpassungen notwendig und sinnvoll:
Im Zuge der aktuellen Haushaltplanung müssen die Fördersätze bei der
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
(EBN) ab dem 07.08.2024 von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen
Beratungshonorars reduziert werden. Die maximalen Zuschussbeträge pro
geförderter Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen
Zuschusshöhen abgesenkt.
Zentral ist: Durch die Absenkung können die Programme weitergeführt und damit interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung ermöglicht werden. Das BAFA nimmt weiterhin Anträge entgegen, es gibt keinen Förderstopp.
Auch die Anreize in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zuvor eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) durchzuführen, bleiben unverändert bestehen: Der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 Prozent und die höheren förderfähigen Ausgaben von max. 60.000 Euro statt max. 30.000 Euro in den BEG Effizienzmaßnahmen (z. B. Gebäudehülle, Fenster – außer Heizung) bei Vorliegen eines geförderten iSFP bleiben voll erhalten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.
Das Bundes-Ministerium für Wirtschaft und Klima, kurz BMWK, findet Energie-Beratung sehr wichtig.
Diese Beratung hilft Menschen beim Energiesparen im Haus.
Sie zeigt, wie man weniger Strom und Wärme verbraucht.
Auch zeigt sie, wie man weniger Öl und Gas nutzt.
Die Beratung motiviert Menschen, ihr Haus zu modernisieren.
Viele Menschen nutzen dieses Angebot schon.
Doch das Geld vom Staat ist begrenzt.
Darum muss sich etwas ändern, damit alle weiter eine Beratung bekommen können.
Ab 7. August 2024 gibt es weniger Geld vom Staat:
Bisher hat der Staat 80 Prozent der Beratungskosten bezahlt.
Ab dem 7. August sind es nur noch 50 Prozent.
Das gilt für Beratungen in Wohnhäusern und Firmengebäuden.
Auch der Höchstbetrag, den man bekommen kann, wird halbiert.
Wichtig ist: Es gibt weiter Geld für die Beratung.
Man kann weiter einen Antrag stellen.
Das Programm geht weiter.
Auch die Bonus-Regeln bleiben gleich:
Wer eine gute Beratung bekommt, kann einen Sanierungs-Fahrplan machen.
Dann bekommt man 5 Prozent extra für spätere Bau-Arbeiten.
Und man darf mehr Geld für die Bau-Arbeiten bekommen.
Zum Beispiel für neue Fenster oder die Hauswand – aber nicht für die Heizung.
Mehr Infos gibt es auf der Internet-Seite vom BMWK:





