Wer seine alte Ölheizung ausmustert, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Für die Umstellung von alten Ölheizungen auf moderne Wärmesysteme übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. “Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Joachim Bühner, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Leiter der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Ohne zumindest einen Anteil an erneuerbare Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen.“
Seit 01.01.2020: Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen sind es 35 Prozent, sofern die Systeme die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden gefördert: Solarkollektoranlagen (30 Prozent), Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpenanlagen (35 Prozent) sowie als Hybridheizung die Kombinationen aus Solarkollektoranlagen mit effizienten Wärmepumpen- oder Biomasseanlagen (35 Prozent). Auch Gas-Hybridheizungen, d.h. Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Wärmeerzeugern, sind förderfähig (30 Prozent). Grundvoraussetzung ist, das für die zu ersetzende Heizungsanlage keine Austauschpflicht nach § 10 der EnEV 2014 vorliegt. Für den Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage gibt es einen Bonus von zusätzlich 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz. Wer eine Gas-Hybridheizung einbaut und innerhalb von zwei Jahren eine förderfähige Biomasse-, Wärmepumpen- oder Solarkollektoranlage nachrüstet, erhält für die Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 20 Prozent.
Wird beispielsweise eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, werden so insgesamt 45 Prozent der Kosten gefördert. Das ist der Höchstsatz.
Ab 24.01.2020: KfW stockt Förderung auf
Die KfW fördert in den Programmen im Bereich „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei KfW-Effizienzhäusern Investitionen von 120 000 Euro / Wohneinheit. Bei der Sanierung von Einzelmaßnahmen können Investitionen von bis zu 50 000 € / Wohneinheit gefördert werden. Außerdem können im Programm „Energieeffizient Bauen“ zinsverbilligte Kredite mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionen (z.B. einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus) in Anspruch genommen werden. Wer sein vor dem 01.02.2002 errichtetes Gebäude umfassend (z.B. KfW-Effizienzhaus 55) saniert, kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 40 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Wer nur einzelne Bauteile ersetzen möchte – z.B. Fenster erneuern, Dach /obere Geschoßdecke oder Kellerdecke dämmen – kann entweder auf ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent oder auf einen direkten Zuschuss von ebenfalls 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurückgreifen. Hier müssen jedoch gewisse technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
Kein KfW-Geld mehr gibt es für Öl- und Gas-Brennwertheizungen. Weitere Kredite für von dem BAFA geförderte Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien vergeben die KfW und die L-Bank weiterhin.
Steuerliche Förderung
Eine andere Möglichkeit ist, die Kosten für den Heizungstausch von der Steuer abzusetzen. Hausbesitzer können 20 Prozent der Investition, aber maximal 40 000 Euro je Haus oder Wohnung auf drei Jahre verteilt von der Steuer abziehen. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein. Diese Förderung ist am 1. Januar in Kraft getreten und kann erstmalig mit der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden.
Neutrale Informationen zum Thema gibt es kostenfrei bei der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg unter +497461/908181-0 (Montag bis Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) oder per E-Mail an info@ea-sbh.de.
Seit dem Jahr 2020 gibt es mehr Geld vom Staat für neue Heizungen.
Wer eine alte Ölheizung abschafft, bekommt bis zu 45 Prozent der Kosten vom Staat zurück.
Das gilt nur, wenn die neue Heizung mit erneuerbaren Energien arbeitet.
Erneuerbare Energien sind zum Beispiel Holzpellets oder Wärmepumpen.
Ohne erneuerbare Energie gibt es keine Förderung mehr.
Welche neue Heizung die beste ist, hängt vom Haus ab.
Das sollte eine Fachperson prüfen.
Hohe Förderung ab 01.01.2020
In neuen Häusern gibt es 30 Prozent für Solaranlagen vom Staat.
Für Holzheizungen oder Wärmepumpen gibt es 35 Prozent.
Das gilt nur, wenn die Technik gewisse Regeln einhält.
Auch in alten Häusern gibt es Geld für neue Heizungen.
Solaranlagen bekommen 30 Prozent.
Holzheizungen und Wärmepumpen bekommen 35 Prozent.
Wer Solaranlagen mit Holzheizungen oder Wärmepumpen verbindet, bekommt auch 35 Prozent.
Gasheizungen mit Solaranlage oder Wärmepumpe bekommen 30 Prozent.
Das alte Heizsystem darf nicht gesetzlich verboten sein.
Wer eine alte Ölheizung durch Holz oder Wärmepumpe ersetzt, bekommt 10 Prozent mehr.
Dann sind es zusammen 45 Prozent.
Wer zuerst eine Gasheizung einbaut und später eine Solaranlage oder Wärmepumpe nachrüstet, bekommt 20 Prozent.
Mehr Förderung ab 24.01.2020
Die KfW-Bank hilft mit Geld und günstigen Krediten.
Für ganze Häuser gibt es bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohnung.
Für einzelne Maßnahmen wie Fenster oder Dämmung bis zu 50.000 Euro.
Dazu gibt es Geld vom Staat zurück, bis zu 25 oder 40 Prozent.
Fenster, Dach oder Kellerdecke dämmen gibt bis zu 20 Prozent zurück.
Dafür müssen gewisse Regeln eingehalten werden.
Für Öl- und Gasheizungen ohne erneuerbare Energie gibt es kein Geld mehr von der KfW.
Für Holz oder Wärmepumpen gibt es weiter Geld von KfW und L-Bank.
Geld über die Steuer sparen
Hausbesitzer können 20 Prozent der Heizungs-Kosten von der Steuer abziehen.
Maximal sind es 40.000 Euro je Haus oder Wohnung.
Das Haus muss älter als zehn Jahre sein.
Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2020.
Sie gilt ab der Steuererklärung 2021.
Mehr Informationen gibt es kostenlos bei der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg.
Telefon: +497461/908181-0
E-Mail: info@ea-sbh.de
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