Was private Anlagenbetreibende wissen sollten.
Photovoltaikanlagen in Privathaushalten erzeugen nicht nur Strom für den eigenen Bedarf, sondern speisen auch Überschüsse ins öffentliche Netz ein. Für diese Einspeisung erhalten Anlagenbetreibende eine gesetzlich garantierte Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Da durch die Einspeisung Einkünfte erzielt werden, ergeben sich steuerliche Fragestellungen. In diesem Überblick beantworten wir die wichtigsten davon kurz. Außerdem geben wir Hinweise, wo weiterführende Informationen zu finden sind und wie man praktisch vorgehen kann.
Der Text konzentriert sich auf den häufigsten Fall: Privathaushalte, die auf dem selbst bewohnten Gebäude eine Photovoltaikanlage betreiben. Wer selbstständig ist, einen landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb führt, sollte sich individuell informieren und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Ende 2022 wurden mit dem Jahressteuergesetz neue steuerliche Regelungen für Käuferinnen und Käufer sowie Betreiberinnen und Betreiber bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt. Für die meisten Privatpersonen ergeben sich dadurch deutliche Vereinfachungen und teilweise auch finanzielle Vorteile.
Im Sommer 2023 stellte die Finanzverwaltung klar, unter welchen Voraussetzungen Betreiberinnen und Betreiber keine Angaben zur Anlage machen und diese nicht beim Finanzamt melden müssen.
Viele Menschen haben eine Solar-Anlage auf ihrem Haus.
Die Anlage macht Strom aus Sonnenlicht.
Den Strom nutzen die Menschen selbst.
Oft bleibt auch Strom übrig.
Dieser Strom geht ins Stromnetz.
Dafür bekommen die Betreiber Geld.
Aber: Wer mit einer Solar-Anlage Geld verdient, muss Steuern beachten.
In diesem Text stehen die wichtigsten Infos dazu.
Die Infos gelten für Menschen, die im eigenen Haus wohnen.
Und dort eine Solar-Anlage haben.
Wenn Sie ein Unternehmen haben oder selbstständig sind, brauchen Sie andere Infos.
Dann sollten Sie sich extra beraten lassen.
Im Jahr 2022 hat die Regierung neue Steuer-Regeln beschlossen.
Diese Regeln gelten ab 2023.
Die Regeln machen vieles einfacher.
Manchmal spart man sogar Geld.
Seit Mitte 2023 ist klar:
Viele Betreiber müssen ihre Anlage nicht mehr beim Finanzamt melden.
Und sie müssen nichts zu ihrer Anlage sagen.





