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Photovoltaik im Baurecht: Neue Erleichterungen

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Reform der Landesbauordnung ermöglicht eine schnellere Umsetzung

Das neue Gesetz für schnelleres Bauen, das der baden‑württembergische Landtag Mitte März 2025 verabschiedet hat, erleichtert Photovoltaik- und andere Erneuerbare‑Energien‑Anlagen erheblich. Im folgenden Überblick sind die zentralen Änderungen der Landesbauordnung (LBO) zusammengestellt, die für die Photovoltaik künftig von Bedeutung sind.

Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen

Eine der zentralen Neuerungen: PV-Anlagen sind künftig vollständig verfahrensfrei, unabhängig davon, ob sie auf Dächern oder im Freiland errichtet werden.

  • Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind verfahrensfrei gestellt (§ 50 Abs. 1 LBO)
  • Die Verfahrensfreiheit gilt ebenso für Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
  • sowie für Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff aus PV-Strom, sofern sie dem Eigenverbrauch dienen (§ 50 Abs. 1, Buchst. g LBO).

Wichtig: Auch wenn PV‑Anlagen nun verfahrensfrei sind, müssen bei der Planung und Umsetzung weiterhin andere öffentlich‑rechtliche Vorschriften beachtet werden, etwa aus dem Natur‑, Arten‑ oder Denkmalschutz, dem Wasserrecht oder dem Planungsrecht. Betreiberinnen und Betreiber müssen selbst prüfen, ob solche Regelungen für ihre Anlage gelten – vor allem bei Freiflächenanlagen.

Schutz der Nutzung erneuerbarer Energien in Bauvorschriften

  • Kommunale Bauvorschriften dürfen PV-Anlagen nicht mehr behindern oder einschränken (§ 74 Abs. 1 Satz 2 LBO).
  • Bestehende Satzungen mit einschränkenden Regelungen müssen innerhalb von sechs Monaten angepasst werden – andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit.

Bereits heute gilt: Kommunen dürfen z. B. nicht verbieten, dass PV-Anlagen die äußere Gestaltung eines Gebäudes verändern – etwa durch Module auf Dächern oder Fassaden.

Neu ist, dass dieser Schutz künftig auch für Einfriedungen und unbebaute Grundstücksflächen gilt. Dazu gehören z. B. Solaranlagen auf Lärmschutzwänden oder Solarzäune.

Mehr Tempo im Baurecht – nicht nur bei der Photovoltaik

Die Reform der Landesbauordnung bringt auch weitere Maßnahmen zur allgemeinen Beschleunigung von Bauverfahren. Diese können – je nach Projekt – auch für andere erneuerbare Energien wichtig sein, darunter:

  • Genehmigungsfiktion: Wird bei bestimmten Bauvorhaben innerhalb von 3 Monaten kein Bescheid erteilt, gilt der Antrag als genehmigt.
  • Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei den Regierungspräsidien: Schnellere Entscheidungen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben.
  • Typengenehmigung: Erleichtert standardisierte Bauvorhaben wie Serienbauten (z. B. PV-Carports mit Ladeinfrastruktur).
  • Nachbarbeteiligung: Die Frist für Stellungnahmen wird von 4 auf 2 Wochen verkürzt – relevant bei genehmigungspflichtigen Projekte.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung – mit Verantwortung und Nachbesserungsbedarf

Die Reform der Landesbauordnung bringt wichtige Erleichterungen für den Ausbau der Photovoltaik in Baden‑Württemberg. Dass sowohl Dach‑ als auch Freiflächenanlagen künftig verfahrensfrei gestellt sind, beseitigt bürokratische Hürden und ermöglicht eine deutlich schnellere Umsetzung vieler PV‑Projekte – vor allem bei Bestandsgebäuden und betrieblichen Flächen. Auch der Schutz vor einschränkenden Gestaltungsvorschriften und die Reduzierung brandschutzrechtlicher Anforderungen sind praxisnahe und längst überfällige Schritte.

Allerdings zeigen sich auch ungelöste Fragen. Die Verantwortung für die Einhaltung anderer Fachgesetze (z. B. Natur‑, Arten‑ und Denkmalschutz oder Wasserrecht) bleibt bei den Bauherrinnen und Bauherren. Ohne formale Genehmigung fehlt eine behördliche Prüfung – das kann zu rechtlicher Unsicherheit führen, besonders bei komplexen Projekten in ländlichen Gebieten.

Hinzu kommt: Die Anpassung bestehender kommunaler Bauvorschriften ist aufwändig. Der Aufwand trifft auf knappe Ressourcen in Bauämtern – gerade im Spannungsfeld von Bauverwaltung und Klimaschutz.

Insgesamt ist die Reform ein wichtiger Impuls für den Ausbau der Solarenergie. Sie schafft klare Rahmenbedingungen und verringert unnötige Hemmnisse. Zugleich bleibt: Eine beschleunigte Energiewende benötigt weiterhin Koordination, klare Umsetzung und rechtliche Sensibilität.

Weitere Informationen zur Reform der Landesbauordnung vom März 2025:
https://www.baden‑wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/reform‑der‑landesbauordnung‑beschlossen

Einfache Sprache

Im März 2025 hat das Land Baden‑Württemberg ein neues Bau‑Gesetz gemacht.

Das Gesetz soll Bau‑Arbeiten schneller und einfacher machen.

Es hilft besonders bei Solar‑Anlagen und anderen Anlagen für erneuerbare Energie.

Solar‑Anlagen brauchen keine Genehmigung mehr

Solar‑Anlagen heißen auch PV‑Anlagen.

Sie machen Strom aus Sonnen‑Licht.

Man darf sie jetzt ohne Genehmigung bauen.

Das gilt für Anlagen auf Dächern und auf freien Flächen.

Auch Ladestationen für E‑Autos brauchen keine Genehmigung mehr.

Das gilt auch für Wasserstoff‑Anlagen mit Strom von der Sonne.

Aber nur, wenn der Strom selbst genutzt wird.

Wichtig:

Andere Gesetze müssen weiter beachtet werden.

Zum Beispiel beim Natur‑Schutz, Wasser‑Recht oder Denkmal‑Schutz.

Wer eine Anlage baut, muss das selbst prüfen.

Neue Regeln für mehr Schutz von Solar‑Anlagen

Städte dürfen keine Regeln mehr machen, die Solar‑Anlagen verbieten.

Alte Regeln müssen in 6 Monaten geändert werden.

Das gilt auch für Solar‑Anlagen auf Zäunen oder Lärm‑Schutz‑Wänden.

Schneller bauen auch bei anderen Projekten

  • Wenn die Behörde 3 Monate nicht antwortet, gilt der Antrag als genehmigt.
  • Es gibt kein Widerspruchs‑Verfahren mehr bei der Behörde.
  • Gleiche Bau‑Projekte wie z. B. Solar‑Carports brauchen nur eine einfache Genehmigung.
  • Nachbarn haben nur 2 Wochen Zeit, um etwas zu sagen.

Fazit:

Die neuen Regeln machen Solar‑Bau‑Projekte einfacher und schneller.

Das hilft der Umwelt und spart Zeit.

Aber Bau‑Leute müssen weiter andere Regeln beachten.

Auch Städte müssen ihre alten Vorschriften ändern.

Mehr Infos zum Gesetz:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/reform-der-landesbauordnung-beschlossen

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