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Solarspitzengesetz in Kraft getreten

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Seit Dienstag, 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz. Was war geplant? Was wird sich ändern?

Am 14.02.2025 wurde das „Solarspitzengesetz“ im Bundesrat verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, im Messstellenbetriebsgesetz und im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, ist es am Dienstag, 25.02.2025 in Kraft getreten.

Was war geplant? Was wird sich ändern?

Im alten Gesetzesentwurf vom Oktober 2024 waren folgende Änderungen geplant, die nun gesetzlich verankert wurden:

1. Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem (iMSys) zwischen 2 und 100 kWp dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Nach Installation des iMSys entfällt diese Begrenzung zum Jahresbeginn des Folgejahres. Ab dann kann die Anlage bei negativen Strompreisen abgeregelt werden. Die Vergütungszeit nach 20 Jahren wird durch einen fairen Mechanismus geregelt. PV-Anlagen mit Lastgangmessung oder iMSys erhalten bei Abregelung eine Ausfallentschädigung auch nach 20 Jahren.
2. Bestehende ausgelastete Netzverknüpfungspunkte dürfen überbaut werden. Mehrere PV-Betreiber können den Anschluss gemeinsam nutzen.
3. Speicher können marktdienlich betrieben werden, inklusive Arbitragegewinnen, durch drei Modelloptionen. Mischstrom ist ab 2026 möglich.
4. Bidirektionale E-Autos werden EEG-rechtlich wie stationäre Speicher behandelt.
5. iMSys sind ca. 30–40 Euro/Jahr teurer als herkömmliche Systeme, können aber durch Steuerbox und Netzgeldrückerstattung günstiger sein.
6. PV-Mieterstrom mit Speicher und größere Speicher (1 kWp zu 2–4 kWh) können Abregelungen vermeiden.
7. Altanlagen behalten Bestandsschutz. Es besteht eine Option auf 0,06 ct/kWh zusätzlich bei Abregelungen.

Folgende Änderungen wurden geplant, sind aber nicht in Kraft:
8. Schrittweise Absenkung der Direktvermarktungspflicht auf 90/75/25 kWp bis 2027.
9. Abregelungen von Neuanlagen unterhalb der neuen Direktvermarktungsgrenze auf 50 % der Nennleistung.
10. Abregelung von Neuanlagen über 100 kWp auf 30 % der Nennleistung bis Ende 2027.
11. Energy Sharing als Ergänzungsversorgung im EnWG ab Juni 2026.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen?
Die Auswirkungen variieren je nach Anlagentyp. PV-Anlagen mit Batteriespeicher sind weniger betroffen, da sie überschüssigen Strom speichern. Anlagen mit Eigenverbrauchsoptimierung sind ebenfalls wenig beeinträchtigt. Volleinspeiseanlagen müssen mit Ertragsverlusten von bis zu 15 % rechnen.

Dennoch gibt es positive Effekte:
Die Netzdienlichkeit steigt. Stromspitzen werden reduziert, der Ausbau von Speichern gefördert, und mehr Flexibilität auf der Verbraucherseite ermöglicht. Die Sachverständigen begrüßten diese Entwicklungen während der Anhörung. Langfristig wird das Gesetz zur stabileren und effizienteren Nutzung erneuerbarer Energien beitragen.

Details zum Gesetz im Bundesgesetzblatt

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Seit dem 25. Februar 2025 gilt ein neues Gesetz.

Es heißt: Solarspitzengesetz.

Das Gesetz soll Solar-Strom besser regeln.

Das Gesetz ändert viele alte Regeln.

Zum Beispiel im Energie-Gesetz und im Gesetz für Solar-Strom.

Das neue Gesetz wurde am 14. Februar 2025 beschlossen.

Es steht seit dem 25. Februar 2025 im Gesetzbuch.

Was ändert sich?

1. Neue Solar-Anlagen ohne modernes Messgerät dürfen nur 60 % Strom ins Netz einspeisen.

Wenn das neue Messgerät eingebaut ist, darf die Anlage wieder alles einspeisen.

Das gilt ab dem nächsten Jahr.

Bei Strom mit Minuspreis kann die Anlage dann automatisch gestoppt werden.

Die Besitzer bekommen später Geld als Ausgleich.

2. Alte Stromanschlüsse können gemeinsam benutzt werden.

Mehrere Besitzer können eine Leitung teilen.

3. Strom-Speicher können Geld verdienen, wenn sie Strom gut regeln.

Das geht auf drei verschiedene Arten.

Ab 2026 ist auch gemischter Strom erlaubt.

4. E-Autos, die Strom aufnehmen und abgeben können, gelten wie große Stromspeicher.

5. Neue Messgeräte kosten etwas mehr, etwa 30–40 € pro Jahr.

Mit einer Steuerbox kann es wieder günstiger werden.

6. Wer eine Miet-Solaranlage mit Speicher nutzt, kann Stromverluste vermeiden.

Das geht auch mit größeren Speichern.

7. Alte Anlagen bleiben geschützt.

Sie dürfen auch bei neuen Regeln weiter betrieben werden.

Sie können sogar etwas mehr Geld bekommen.

Manche geplanten Regeln kommen nicht:

8. Es sollte neue Grenzen geben, wann man Strom direkt verkaufen muss.

Diese Regel kommt erstmal nicht.

9. Neue Solar-Anlagen sollten weniger Strom einspeisen dürfen.

Auch diese Regel kommt noch nicht.

10. Größere neue Anlagen sollten stark begrenzt werden.

Auch das wird noch nicht umgesetzt.

11. Energy Sharing soll kommen.

Das bedeutet: Man teilt den Strom mit anderen.

Das ist aber erst ab Juni 2026 erlaubt.

Was bedeuten die neuen Regeln?

Die Regeln wirken sich unterschiedlich aus.

Anlagen mit Stromspeicher sind weniger betroffen.

Auch Anlagen für Eigen-Strom-Nutzung haben kaum Nachteile.

Große Anlagen, die alles einspeisen, verlieren mehr Geld.

Der Verlust kann bis zu 15 % sein.

Aber es gibt auch Vorteile:

Das Stromnetz wird besser geregelt.

Stromspitzen werden verhindert.

Mehr Menschen bauen Stromspeicher ein.

Und sie passen ihren Stromverbrauch besser an.

Fachleute finden die neuen Regeln gut.

Das hilft auf Dauer der Umwelt und der Stromversorgung.

Details zum Gesetz im Bundesgesetzblatt

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